CC 523 2024
Blister
Stgl./BU
Blister BU
Deutschland · 175. Jubiläum der Paulskirchenverfassung
Auflage19.000
Ausgabepreis20,95 €
Ausgabedatum21.03.2024
VerpackungBlister
RandschriftEINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT + Bundesadler
Marktpreis24,90 €
Varianten
1Deutschland, A · A · Münzzeichen A · BU · Blister · Auflage 19.000
Zum Ausgabeanlass
Die Münze erinnert an das 175. Jubiläum der Frankfurter Verfassung („Paulskirchenverfassung“), den ersten Versuch einer gesamtstaatlichen Verfassung für ein vereintes Deutschland. Das Motiv zeigt die Paulskirche beim Einzug der Abgeordneten der Nationalversammlung sowie die Verfassungsurkunde und eine Schreibfeder als Sinnbilder des Frankfurter Parlaments. Darüber sind die weiblichen Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit sowie die schwarz-rot-goldene Fahne dargestellt; am Rand steht „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“.
Das Motiv
Das Motiv zeigt thematische Elemente in mehreren sich überlagernden Ebenen. Im Vordergrund befindet sich eine perspektivische Darstellung der Paulskirche beim Einzug der Abgeordneten der Nationalversammlung. Sie überlagert eine Darstellung der Verfassungsurkunde und einer Schreibfeder als Sinnbilder des Ergebnisses des Frankfurter Parlaments. Oberhalb davon sind die drei weiblichen Allegorien Einigkeit, Recht und Freiheit sowie die dreifarbige Fahne (Schwarz-Rot-Gold) zu sehen. Das kraftvolle dreidimensionale Münzrelief beschwört die Zeitlosigkeit der demokratischen Grundsätze, die in der Paulskirchenverfassung erstmals in schriftlicher Form grundlegend verankert wurden. Am Rand des Münzinneren verläuft der Schriftzug „PAULSKIRCHENVERFASSUNG 1849“. Unterhalb sind das Ausgabejahr „2024“, das Kürzel des Ausgabestaates „D“, das Zeichen der jeweiligen Münze („A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“) und die Initialen des Künstlers Bodo Broschat aus Berlin zu sehen.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Hintergrund zum Thema
Die Frankfurter Nationalversammlung entstand aus der Märzrevolution von 1848. In vielen deutschen Staaten forderten Bürger politische Mitwirkung, Pressefreiheit, Grundrechte und nationale Einheit. Die nach unterschiedlichen einzelstaatlichen Regeln gewählten Abgeordneten traten am 18. Mai 1848 zusammen. Unter ihnen waren vor allem Juristen, Professoren, Beamte und andere Angehörige des gebildeten Bürgertums; Frauen besaßen weder das aktive noch das passive Wahlrecht.
Als Tagungsort diente die evangelische Paulskirche in Frankfurt am Main. Ihr großer, übersichtlicher Innenraum eignete sich besser für eine parlamentarische Versammlung als die vorhandenen weltlichen Gebäude der Stadt. Seitdem gilt die Kirche als Erinnerungsort der deutschen Demokratiegeschichte. Das heutige Bauwerk wurde nach seiner Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut und 1948, zum hundertjährigen Gedenken an die Nationalversammlung, erneut eröffnet.
Die Abgeordneten mussten zugleich eine staatliche Ordnung entwerfen und auf aktuelle Konflikte reagieren. Strittig waren unter anderem die Grenzen des künftigen Reiches, das Verhältnis zu Österreich und Preußen sowie die Frage, ob Deutschland Republik oder Monarchie werden sollte. Der schließlich beschlossene Entwurf sah einen föderalen Verfassungsstaat mit Parlament, Regierung, unabhängiger Rechtsprechung und einem erblichen Kaiser an der Spitze vor. Ein Katalog von Grundrechten regelte unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Abschaffung ständischer Vorrechte.
Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die ihm angebotene Kaiserwürde ab. Auch mehrere Regierungen deutscher Einzelstaaten erkannten die neue Ordnung nicht an. Die Nationalversammlung verlor dadurch ihre politische Grundlage; ihr nach Stuttgart verlegter Rest wurde im Juni 1849 aufgelöst.
Obwohl die Verfassung nicht dauerhaft in Kraft trat, wirkten ihre Grundrechtsvorstellungen und parlamentarischen Prinzipien auf spätere deutsche Verfassungen ein. Das Jubiläum bot daher Anlass, an die konfliktreichen Anfänge von Parlamentarismus, nationaler Einigung und verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten in Deutschland zu erinnern.
Als Tagungsort diente die evangelische Paulskirche in Frankfurt am Main. Ihr großer, übersichtlicher Innenraum eignete sich besser für eine parlamentarische Versammlung als die vorhandenen weltlichen Gebäude der Stadt. Seitdem gilt die Kirche als Erinnerungsort der deutschen Demokratiegeschichte. Das heutige Bauwerk wurde nach seiner Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wiederaufgebaut und 1948, zum hundertjährigen Gedenken an die Nationalversammlung, erneut eröffnet.
Die Abgeordneten mussten zugleich eine staatliche Ordnung entwerfen und auf aktuelle Konflikte reagieren. Strittig waren unter anderem die Grenzen des künftigen Reiches, das Verhältnis zu Österreich und Preußen sowie die Frage, ob Deutschland Republik oder Monarchie werden sollte. Der schließlich beschlossene Entwurf sah einen föderalen Verfassungsstaat mit Parlament, Regierung, unabhängiger Rechtsprechung und einem erblichen Kaiser an der Spitze vor. Ein Katalog von Grundrechten regelte unter anderem die Gleichheit vor dem Gesetz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Abschaffung ständischer Vorrechte.
Der preußische König Friedrich Wilhelm IV. lehnte die ihm angebotene Kaiserwürde ab. Auch mehrere Regierungen deutscher Einzelstaaten erkannten die neue Ordnung nicht an. Die Nationalversammlung verlor dadurch ihre politische Grundlage; ihr nach Stuttgart verlegter Rest wurde im Juni 1849 aufgelöst.
Obwohl die Verfassung nicht dauerhaft in Kraft trat, wirkten ihre Grundrechtsvorstellungen und parlamentarischen Prinzipien auf spätere deutsche Verfassungen ein. Das Jubiläum bot daher Anlass, an die konfliktreichen Anfänge von Parlamentarismus, nationaler Einigung und verfassungsmäßig garantierten Freiheitsrechten in Deutschland zu erinnern.


