Rückseite

Vorderseite

Spanien · Spanien und Behinderung: Schutz, Rechte und Inklusion
Ausgabedatum29.01.2026
Gesamtauflage1.517.500
EU-Maximum–
Editionen6
Randschrift2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
AufschriftESPAÑA / art. 49 / INCLUSIÓN / 2026 / M
DesignerAlfonso Morales Muñoz
PrägestätteFábrica Nacional de Moneda y Timbre / · Real Casa de la Moneda, Madrid
Zum Ausgabeanlass
Die Gedenkmünze würdigt den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in Spanien.
Hintergrund zum Thema
Den zeitlichen Bezug bildet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Generalversammlung nahm es am 13. Dezember 2006 an; 2008 trat es international in Kraft. Die Münzausgabe fällt damit in das Jahr des 20. Jahrestags seiner Annahme. Spanien gehörte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen unterzeichneten und ratifizierten.
Die Konvention leitete einen rechtlichen Perspektivwechsel ein. Behinderung wird darin nicht allein als individuelle gesundheitliche Beeinträchtigung verstanden. Benachteiligungen entstehen auch durch bauliche, kommunikative, rechtliche und gesellschaftliche Barrieren. Deshalb behandelt das Übereinkommen unter anderem Zugänglichkeit, selbstbestimmte Lebensführung, Bildung, Arbeit, politische Mitwirkung und den Zugang zur Justiz. Vertragsstaaten müssen ihre Gesetzgebung daran ausrichten und regelmäßig über die Umsetzung berichten.
In Spanien berührt dieses Thema auch die Verfassung von 1978. Deren ursprünglicher Artikel 49 verwendete eine später als überholt und herabsetzend kritisierte Bezeichnung und war noch stark von Fürsorge, Behandlung und Rehabilitation geprägt. Anfang 2024 wurde der Artikel nach langjähriger politischer und gesellschaftlicher Debatte neu gefasst. Die heutige Formulierung orientiert sich am menschenrechtlichen Ansatz der UN-Konvention. Sie verpflichtet die staatlichen Stellen außerdem dazu, Barrieren zu beseitigen und die besondere Situation von Frauen und Minderjährigen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
An der Vorbereitung dieser Reform waren Interessenvertretungen von Betroffenen maßgeblich beteiligt. Der Vorgang zeigt, dass es nicht nur um eine Änderung der Wortwahl ging, sondern um die verfassungsrechtliche Anerkennung von Selbstbestimmung und Zugänglichkeit. Die Münze greift somit sowohl das Jubiläum eines internationalen Vertrags als auch eine jüngere Entwicklung des spanischen Verfassungsrechts auf. Eine historische Person oder ein einzelnes Bauwerk steht bei diesem Ausgabeanlass nicht im Mittelpunkt.
Die Konvention leitete einen rechtlichen Perspektivwechsel ein. Behinderung wird darin nicht allein als individuelle gesundheitliche Beeinträchtigung verstanden. Benachteiligungen entstehen auch durch bauliche, kommunikative, rechtliche und gesellschaftliche Barrieren. Deshalb behandelt das Übereinkommen unter anderem Zugänglichkeit, selbstbestimmte Lebensführung, Bildung, Arbeit, politische Mitwirkung und den Zugang zur Justiz. Vertragsstaaten müssen ihre Gesetzgebung daran ausrichten und regelmäßig über die Umsetzung berichten.
In Spanien berührt dieses Thema auch die Verfassung von 1978. Deren ursprünglicher Artikel 49 verwendete eine später als überholt und herabsetzend kritisierte Bezeichnung und war noch stark von Fürsorge, Behandlung und Rehabilitation geprägt. Anfang 2024 wurde der Artikel nach langjähriger politischer und gesellschaftlicher Debatte neu gefasst. Die heutige Formulierung orientiert sich am menschenrechtlichen Ansatz der UN-Konvention. Sie verpflichtet die staatlichen Stellen außerdem dazu, Barrieren zu beseitigen und die besondere Situation von Frauen und Minderjährigen mit Behinderungen zu berücksichtigen.
An der Vorbereitung dieser Reform waren Interessenvertretungen von Betroffenen maßgeblich beteiligt. Der Vorgang zeigt, dass es nicht nur um eine Änderung der Wortwahl ging, sondern um die verfassungsrechtliche Anerkennung von Selbstbestimmung und Zugänglichkeit. Die Münze greift somit sowohl das Jubiläum eines internationalen Vertrags als auch eine jüngere Entwicklung des spanischen Verfassungsrechts auf. Eine historische Person oder ein einzelnes Bauwerk steht bei diesem Ausgabeanlass nicht im Mittelpunkt.
eBay-Preisanalyse
Für diese Ausgabe gibt es einen Preisverlauf aus tatsächlichen eBay-Verkäufen – mit Median, Spanne und Zahl der Verkäufe.
Preisanalyse ansehen2 Euro Stgl./BU – Einzelseite
- Auflage
- 1.500.000
- Marktpreis
- 3,50 €
- Randschrift
- 2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
Auflagen nach Ausgabeform
bfr./BU
1.500.000
Coincard
500
Blister
5.000
KMS
12.000
3 Editionen
Weitere Editionen
5KursmünzensatzStgl./BU
KMS BU – WMF 2026
- Auflage
- 2.500
- Preis des Satzes (2 Münzen)
- 49,90 €
- Verpackung
- Kursmünzensatz
KursmünzensatzStgl./BU
KMS BU – Ausgabe 2
- Auflage
- 8.000
- Preis des Satzes (2 Münzen)
- 35,90 €
- Verpackung
- Kursmünzensatz
Designer & Prägestätte
2026 · Designer: Alfonso Morales Muñoz · Prägestätte: Fábrica Nacional de Moneda y Timbre / · Real Casa de la Moneda, Madrid
2027 · Designer: – · Prägestätte: Fábrica Nacional de Moneda y Timbre / · Real Casa de la Moneda, Madrid
Spanien · Designer: – · Prägestätte: Fábrica Nacional de Moneda y Timbre / · Real Casa de la Moneda, Madrid
Offizielle Ausgabepreise
2026 · Blister PP: 26,00 €















