Übersicht KMS BU – WMF 2026
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CC 587 2026 Kursmünzensatz Stgl./BU

KMS BU – WMF 2026

Spanien · Spanien und Behinderung: Schutz, Rechte und Inklusion

Auflage2.500
Ausgabedatum29.01.2026
VerpackungKursmünzensatz
Randschrift2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
Preis des Satzes (2 Münzen)49,90 €

Zum Ausgabeanlass

Die Gedenkmünze würdigt den Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe in Spanien.

Hintergrund zum Thema
Den zeitlichen Bezug bildet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die UN-Generalversammlung nahm es am 13. Dezember 2006 an; 2008 trat es international in Kraft. Die Münzausgabe fällt damit in das Jahr des 20. Jahrestags seiner Annahme. Spanien gehörte zu den ersten Staaten, die das Übereinkommen unterzeichneten und ratifizierten.

Die Konvention leitete einen rechtlichen Perspektivwechsel ein. Behinderung wird darin nicht allein als individuelle gesundheitliche Beeinträchtigung verstanden. Benachteiligungen entstehen auch durch bauliche, kommunikative, rechtliche und gesellschaftliche Barrieren. Deshalb behandelt das Übereinkommen unter anderem Zugänglichkeit, selbstbestimmte Lebensführung, Bildung, Arbeit, politische Mitwirkung und den Zugang zur Justiz. Vertragsstaaten müssen ihre Gesetzgebung daran ausrichten und regelmäßig über die Umsetzung berichten.

In Spanien berührt dieses Thema auch die Verfassung von 1978. Deren ursprünglicher Artikel 49 verwendete eine später als überholt und herabsetzend kritisierte Bezeichnung und war noch stark von Fürsorge, Behandlung und Rehabilitation geprägt. Anfang 2024 wurde der Artikel nach langjähriger politischer und gesellschaftlicher Debatte neu gefasst. Die heutige Formulierung orientiert sich am menschenrechtlichen Ansatz der UN-Konvention. Sie verpflichtet die staatlichen Stellen außerdem dazu, Barrieren zu beseitigen und die besondere Situation von Frauen und Minderjährigen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

An der Vorbereitung dieser Reform waren Interessenvertretungen von Betroffenen maßgeblich beteiligt. Der Vorgang zeigt, dass es nicht nur um eine Änderung der Wortwahl ging, sondern um die verfassungsrechtliche Anerkennung von Selbstbestimmung und Zugänglichkeit. Die Münze greift somit sowohl das Jubiläum eines internationalen Vertrags als auch eine jüngere Entwicklung des spanischen Verfassungsrechts auf. Eine historische Person oder ein einzelnes Bauwerk steht bei diesem Ausgabeanlass nicht im Mittelpunkt.

Wissenswertes

Dieser KMS "WMF Berlin 2026" enthält alle acht Umlaufmünzen von 1 Cent bis 2 Euro, die 2-€-Gedenkmünze „Kloster Poblet“ (CC586) und die 2-€-Gedenkmünze „Spanien und Behinderung: Schutz, Rechte und Inklusion" (CC587), Nennwert: 7,88 €.

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