
CC 25 2007
Kursmünzensatz
Stgl./BU
KMS BU
Deutschland · 50 Jahre Römische Verträge
Auflage415.000
Ausgabepreis12,00 €
Ausgabedatum25.03.2007
VerpackungKursmünzensatz
RandschriftEINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT + Bundesadler
Preis des Satzes (2 Münzen)39,00 €
Varianten
5Deutschland, A · A · Münzzeichen A · BU · Kursmünzensatz · Auflage 83.000
Deutschland, D · D · Münzzeichen D · BU · Kursmünzensatz · Auflage 83.000
Deutschland, F · F · Münzzeichen F · BU · Kursmünzensatz · Auflage 83.000
Deutschland, G · G · Münzzeichen G · BU · Kursmünzensatz · Auflage 83.000
Deutschland, J · J · Münzzeichen J · BU · Kursmünzensatz · Auflage 83.000
Zum Ausgabeanlass
Die Gedenkmünze erinnert an den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Rom, den die sechs Gründungsmitglieder am 25. März 1957 in Rom unterzeichneten. Das Motiv zeigt das Vertragswerk vor dem von Michelangelo gestalteten sternförmigen Straßenpflaster der Piazza del Campidoglio sowie die Aufschrift „Europa“ und die zwölf Sterne der Europäischen Union. Bei der luxemburgischen Ausgabe überlagert zusätzlich das Bildnis von Großherzog Henri die linke Seite des Motivs als Kippeffekt.
Das Motiv
Die Münze zeigt in ihrer Mitte das von den sechs Gründungsmitgliedern unterzeichnete Vertragswerk vor dem Hintergrund des von Michelangelo gestalteten sternförmigen Straßenpflasters der Piazza del Campidoglio in Rom, wo der Vertrag am 25. März 1957 unterzeichnet wurde. Direkt über dem Vertragswerk ist das Wort „Europa“ in der jeweiligen Sprache eingeprägt. Als Inschriften erscheinen oberhalb des Gesamtmotivs der Ausgabeanlass und unterhalb das Ausgabeland in der/den jeweiligen Sprachfassung(en) sowie die Jahreszahl 2007. Der äußere Münzring trägt die zwölf Sterne der Europäischen Union.
Hintergrund zum Thema
Mit den „Römischen Verträgen“ sind zwei Abkommen gemeint: der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). Vertragspartner waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Beide Verträge traten 1958 in Kraft.
Die EWG sollte einen gemeinsamen Markt schaffen. Dazu gehörten der schrittweise Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, ein gemeinsamer Außenzoll sowie die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Hinzu kamen gemeinsame Regelungen unter anderem für Landwirtschaft, Verkehr und Wettbewerb. Organe wie Kommission, Ministerrat, parlamentarische Versammlung und Gerichtshof ermöglichten es, verbindliche Entscheidungen nicht nur durch klassische Zusammenarbeit zwischen Regierungen, sondern auch durch gemeinschaftliche Institutionen zu treffen.
Euratom sollte die zivile Nutzung der Kernenergie koordinieren. Vorgesehen waren unter anderem gemeinsame Forschung, Sicherheitskontrollen für Kernmaterial sowie Regeln zur Versorgung mit nuklearen Rohstoffen. Während die EWG später in der Europäischen Gemeinschaft und schließlich in der Europäischen Union aufging, besteht Euratom auf einer eigenen vertraglichen Grundlage fort.
Die Verträge knüpften an die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl an. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die wirtschaftliche Verflechtung insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft absichern. Zugleich suchten die westeuropäischen Staaten im Umfeld des Kalten Krieges nach engerer politischer und wirtschaftlicher Kooperation. Die Römischen Verträge erweiterten diesen Ansatz von einzelnen Industriezweigen auf große Teile der Wirtschaft.
Der Tagungsort auf dem Kapitol war auch historisch aufgeladen: Die Unterzeichnung fand im Palazzo dei Conservatori statt, einem Teil des heutigen Kapitolinischen Museums. Für das Jubiläum entschieden sich die Eurostaaten erstmals für eine gemeinsame Ausgabe von 2-Euro-Gedenkmünzen mit demselben Grundmotiv. Damit wurde der vertragliche Ursprung der europäischen Wirtschaftsintegration mit der gemeinsamen Währung als einem späteren Ergebnis dieses Integrationsprozesses verbunden.
Die EWG sollte einen gemeinsamen Markt schaffen. Dazu gehörten der schrittweise Abbau der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten, ein gemeinsamer Außenzoll sowie die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital. Hinzu kamen gemeinsame Regelungen unter anderem für Landwirtschaft, Verkehr und Wettbewerb. Organe wie Kommission, Ministerrat, parlamentarische Versammlung und Gerichtshof ermöglichten es, verbindliche Entscheidungen nicht nur durch klassische Zusammenarbeit zwischen Regierungen, sondern auch durch gemeinschaftliche Institutionen zu treffen.
Euratom sollte die zivile Nutzung der Kernenergie koordinieren. Vorgesehen waren unter anderem gemeinsame Forschung, Sicherheitskontrollen für Kernmaterial sowie Regeln zur Versorgung mit nuklearen Rohstoffen. Während die EWG später in der Europäischen Gemeinschaft und schließlich in der Europäischen Union aufging, besteht Euratom auf einer eigenen vertraglichen Grundlage fort.
Die Verträge knüpften an die 1951 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl an. Nach dem Zweiten Weltkrieg sollte die wirtschaftliche Verflechtung insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft absichern. Zugleich suchten die westeuropäischen Staaten im Umfeld des Kalten Krieges nach engerer politischer und wirtschaftlicher Kooperation. Die Römischen Verträge erweiterten diesen Ansatz von einzelnen Industriezweigen auf große Teile der Wirtschaft.
Der Tagungsort auf dem Kapitol war auch historisch aufgeladen: Die Unterzeichnung fand im Palazzo dei Conservatori statt, einem Teil des heutigen Kapitolinischen Museums. Für das Jubiläum entschieden sich die Eurostaaten erstmals für eine gemeinsame Ausgabe von 2-Euro-Gedenkmünzen mit demselben Grundmotiv. Damit wurde der vertragliche Ursprung der europäischen Wirtschaftsintegration mit der gemeinsamen Währung als einem späteren Ergebnis dieses Integrationsprozesses verbunden.
