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Andorra · 25 Jahre Zollunion mit der EU
Ausgabedatum18.07.2016
Gesamtauflage85.000
EU-Maximum85.000
Editionen1
Randschrift2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
Aufschrift1990 / 2015 / ANDORRA / 25è aniversari de la Signatura de l’Acord Duaner amb la Unió Europea
DesignerAteliers de Gravure
PrägestätteMonnaie de Paris, Pessac
Zum Ausgabeanlass
Die Münze erinnert an den 25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens zwischen Andorra und der Europäischen Union. Das Motiv zeigt eine Karte Andorras mit dem hervorgehobenen Wappen des Fürstentums sowie zwei entgegengesetzte Pfeile als Symbol des Abkommens. Hinzu kommen die Jahreszahlen „1990“ und „2015“, der Name „ANDORRA“ und die katalanische Umschrift „25è aniversari de la Signatura de l’Acord Duaner amb la Unió Europea“.
Das Motiv
Das Münzmotiv zeigt oben die Karte Andorras mit dem darin hervorgehobenen Wappen des Fürstentums. Am unteren Rand des Münzmotivs befinden sich zwei entgegengesetzte Pfeile, die das Zollabkommen zwischen Andorra und der EU darstellen und die Gedenkjahre „1990“ und „2015“ in Erinnerung rufen (2015 ist auch das Münzausgabejahr). Zudem wird „ANDORRA“ als Ausgabestaat genannt. Um die Karte von Andorra herum steht „25è aniversari de la Signatura de l’Acord Duaner amb la Unió Europea“ (25. Jahrestag der Unterzeichnung des Zollabkommens mit der Europäischen Union).
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Hintergrund zum Thema
Andorra ist kein Mitglied der Europäischen Union. Aufgrund seiner Lage zwischen Frankreich und Spanien ist das Fürstentum wirtschaftlich jedoch eng mit dem europäischen Binnenmarkt verbunden. Als das Abkommen geschlossen wurde, bestand die heutige EU noch nicht; Vertragspartner war die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Europäische Union entstand erst mit dem Vertrag von Maastricht. Die Rechte und Pflichten aus dem Abkommen gingen später auf sie über.
Das Abkommen schuf eine Zollunion für gewerbliche Waren. Im gegenseitigen Handel wurden Zölle und vergleichbare Abgaben beseitigt. Gegenüber Waren aus Drittstaaten übernahm Andorra grundsätzlich den gemeinsamen Zolltarif und Teile der Zollvorschriften der Gemeinschaft. Landwirtschaftliche Erzeugnisse waren nicht in gleicher Weise einbezogen. Für die Durchführung und für Streitfragen wurde ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet.
Für den Kleinstaat war diese Regelung besonders relevant, weil ein großer Teil seines Warenverkehrs über die beiden Nachbarländer abgewickelt wird. Andorras Wirtschaft ist stark auf Handel, Tourismus und Dienstleistungen ausgerichtet. Eine geregelte zollrechtliche Anbindung erleichterte den Austausch mit dem europäischen Wirtschaftsraum, ohne dass Andorra der Gemeinschaft beziehungsweise der EU beitrat. Zugleich musste das Land dafür europäische Vorgaben bei der Behandlung eingeführter Waren anwenden.
Das Zollabkommen ist vom späteren Währungsabkommen zu unterscheiden. Andorra verwendete zuvor den französischen Franc und die spanische Peseta und übernahm anschließend den Euro zunächst ohne eigenes Ausgaberecht. Erst ein gesondertes Währungsabkommen erlaubte dem Fürstentum, eigene Euro-Münzen zu prägen. Die Gedenkmünze verbindet somit zwei Ebenen der Beziehungen zur EU: die ältere handelspolitische Einbindung und das jüngere Recht, sich mit national gestalteten Münzen am Euro-System zu beteiligen.
Der Jahrestag bot sich als Münzanlass an, weil das Abkommen zu den dauerhaften vertraglichen Grundlagen der Beziehungen zwischen Andorra und der EU gehört. Es steht für eine institutionalisierte wirtschaftliche Zusammenarbeit, obwohl das Fürstentum außerhalb der Union geblieben ist.
Das Abkommen schuf eine Zollunion für gewerbliche Waren. Im gegenseitigen Handel wurden Zölle und vergleichbare Abgaben beseitigt. Gegenüber Waren aus Drittstaaten übernahm Andorra grundsätzlich den gemeinsamen Zolltarif und Teile der Zollvorschriften der Gemeinschaft. Landwirtschaftliche Erzeugnisse waren nicht in gleicher Weise einbezogen. Für die Durchführung und für Streitfragen wurde ein gemeinsamer Ausschuss eingerichtet.
Für den Kleinstaat war diese Regelung besonders relevant, weil ein großer Teil seines Warenverkehrs über die beiden Nachbarländer abgewickelt wird. Andorras Wirtschaft ist stark auf Handel, Tourismus und Dienstleistungen ausgerichtet. Eine geregelte zollrechtliche Anbindung erleichterte den Austausch mit dem europäischen Wirtschaftsraum, ohne dass Andorra der Gemeinschaft beziehungsweise der EU beitrat. Zugleich musste das Land dafür europäische Vorgaben bei der Behandlung eingeführter Waren anwenden.
Das Zollabkommen ist vom späteren Währungsabkommen zu unterscheiden. Andorra verwendete zuvor den französischen Franc und die spanische Peseta und übernahm anschließend den Euro zunächst ohne eigenes Ausgaberecht. Erst ein gesondertes Währungsabkommen erlaubte dem Fürstentum, eigene Euro-Münzen zu prägen. Die Gedenkmünze verbindet somit zwei Ebenen der Beziehungen zur EU: die ältere handelspolitische Einbindung und das jüngere Recht, sich mit national gestalteten Münzen am Euro-System zu beteiligen.
Der Jahrestag bot sich als Münzanlass an, weil das Abkommen zu den dauerhaften vertraglichen Grundlagen der Beziehungen zwischen Andorra und der EU gehört. Es steht für eine institutionalisierte wirtschaftliche Zusammenarbeit, obwohl das Fürstentum außerhalb der Union geblieben ist.
eBay-Preisanalyse
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Preisanalyse ansehenCoincard
- Verpackung
- Coincard
- Auflage
- 85.000
- Marktpreis
- 35,90 €
- Randschrift
- 2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
Auflagen nach Ausgabeform
Coincard
85.000
Offizielle Ausgabepreise
2015 · Coincard: 12,50 €
Ergänzende Informationen
In den Umlaufmünzensätzen Andorras ist diese Gedenkmünze nicht enthalten.
