EU: Ausgabe ist nicht an die Veröffentlichung im Amtsblatt gebunden
Die EU-Kommission erklärt, dass neue nationale Münzseiten im Laufe des Jahres in mehreren Tranchen veröffentlicht werden. Ausschlaggebend sind die Reihenfolge der Einreichung zur Genehmigung, das Ausgabedatum und die Arbeitsbelastung der zuständigen Dienststellen. Die Mitgliedstaaten dürfen ihre Gedenkmünzen unabhängig von der Veröffentlichung im Amtsblatt ausgeben. Deshalb kann eine 2-Euro-Gedenkmünze bereits im Umlauf sein, obwohl der amtliche Eintrag noch fehlt.
