AufschriftISALA VAN DIEST / MARIE POPELIN / 2011 / BE
DesignerLuc Luycx
PrägestätteKoninklijke Munt van Belgie, Brussel
Zum Ausgabeanlass
Die Gedenkmünze würdigt den 100. Jahrestag des Weltfrauentags. Das Motiv zeigt die Porträts von Isala Van Diest, der ersten Ärztin Belgiens, und Marie Popelin, der ersten Anwältin Belgiens, ergänzt um ihre Namen und die Zeichen ihrer Berufe. Über den Porträts stehen der Ländercode „BE“ sowie die Zeichen des Münzmeisters und der Münze.
Das Motiv
Das Münzinnere zeigt die Portraits von Isala Van Diest, der ersten Ärztin Belgiens, und Marie Popelin, der ersten Anwältin Belgiens. Unter den Portraits sind zu beiden Seiten der Jahreszahl „2011“ die Namen der beiden Frauen sowie die Zeichen ihres Berufs eingeprägt. Über den Portraits stehen links und rechts des Ländercodes „BE“ die Zeichen des Münzmeisters bzw. der Münze.
Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Hintergrund zum Thema
Der internationale Frauentag entstand aus der sozialistischen Frauenbewegung und den Auseinandersetzungen um politische und soziale Gleichberechtigung. Auf einer internationalen Frauenkonferenz in Kopenhagen schlug Clara Zetkin 1910 einen jährlich wiederkehrenden Aktionstag vor. Die ersten entsprechenden Veranstaltungen fanden 1911 unter anderem in Deutschland, Österreich-Ungarn, Dänemark und der Schweiz statt. Zu den damaligen Forderungen gehörten das Frauenwahlrecht, der Zugang zu öffentlichen Ämtern und Ausbildung sowie bessere Arbeitsbedingungen. Der 8. März setzte sich erst später als festes Datum durch. Seit dem Internationalen Jahr der Frau 1975 griffen auch die Vereinten Nationen diesen Tag auf.
Isala Van Diest studierte Medizin in Bern, weil ihr dieser Bildungsweg in Belgien zunächst verschlossen war. Nach ihrer Rückkehr musste sie weitere Voraussetzungen erfüllen, bevor sie als Medizinerin zugelassen wurde. Sie arbeitete in Brüssel und behandelte unter anderem Frauen, die wegen ihrer sozialen Lage nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung hatten. Daneben engagierte sie sich in der belgischen Frauenrechtsbewegung.
Marie Popelin promovierte 1888 an der Université libre de Bruxelles in Rechtswissenschaften. Ihr Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft wurde jedoch abgelehnt. Die Gerichte bestätigten diese Entscheidung und stützten sich dabei auf die damalige gesellschaftliche und rechtliche Stellung von Frauen. Der als „Affäre Popelin“ bekannt gewordene Fall machte sichtbar, dass ein abgeschlossenes Studium Frauen noch keinen gleichberechtigten Berufszugang eröffnete. Popelin gehörte anschließend zu den treibenden Kräften bei der Gründung der belgischen Liga für Frauenrechte. Erst nach ihrem Tod erhielten Frauen in Belgien Zugang zum Anwaltsberuf.
Die Verbindung beider Biografien mit dem Jubiläum verweist somit auf konkrete Hindernisse, gegen die sich die frühe Frauenbewegung richtete: den Ausschluss von Hochschulbildung, reglementierten Berufen und öffentlicher Mitwirkung. Zugleich erinnert die Themenwahl daran, dass politische Rechte und berufliche Gleichstellung in Belgien schrittweise und zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgesetzt wurden.
eBay-Preisanalyse
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