Übersicht 2 Euro PP
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CC 355 2019 2-Euro-Münze PP

2 Euro PP

Luxemburg · 100 Jahre Allgemeines Wahlrecht in Luxemburg

Auflage2.500
Ausgabedatum19.09.2019
Verpackungim Etui
Randschrift2 ★ ★ × 6, abwechselnd aufrecht/verkehrt
Preis des Satzes (6 Münzen)690,00 €

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Die Münze erinnert an den 100. Jahrestag der Einführung des allgemeinen Wahlrechts im Jahr 1919. Das Motiv zeigt links das Bildnis Seiner Königlichen Hoheit Großherzog Henri und rechts eine Hand, die einen Stimmzettel in eine Wahlurne wirft. Ergänzt wird die Darstellung durch die Aufschriften „LUXEMBOURG“, „Centenaire du suffrage universel“ und „1919-2019“.

Das Motiv
Dargestellt sind links das Bildnis seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Henri und rechts eine Wahlurne, in die eine Hand einen Stimmzettel wirft. Unten ist „LUXEMBOURG“ als Name des Ausgabestaates zu lesen. Oben findet sich halbkreisförmig der Schriftzug „Centenaire du suffrage universel“ (100. Jahrestag der Einführung des allgemeinen Wahlrechts), darunter steht „1919-2019“, wobei es sich bei 2019 auch um das Ausgabejahr handelt. Auf dem äußeren Münzring sind die zwölf Sterne der Europaflagge dargestellt.
Hintergrund zum Thema
Bis 1919 war die politische Mitwirkung in Luxemburg an Geschlecht, Alter und steuerliche Voraussetzungen gebunden. Wahlberechtigt waren nur Männer, die ein bestimmtes Mindestalter erreicht hatten und einen festgelegten Steuerbetrag entrichteten. Große Teile der erwachsenen Bevölkerung blieben damit von Parlamentswahlen ausgeschlossen. Forderungen nach einer Ausweitung des Wahlrechts kamen unter anderem aus der Arbeiterbewegung und von sozialistischen sowie liberalen Kräften.

Die Reform fiel in eine politisch angespannte Zeit. Luxemburg war während des Ersten Weltkriegs trotz seiner Neutralität von deutschen Truppen besetzt worden. Nach Kriegsende bestanden soziale Konflikte, wirtschaftliche Unsicherheit und eine Krise der Monarchie. Großherzogin Marie-Adelheid dankte Anfang 1919 ab; ihr folgte ihre Schwester Charlotte. Zugleich wurde die Verfassung überarbeitet. Dabei wurde ausdrücklich festgehalten, dass die Staatsgewalt von der Nation ausgeht. Die Stellung des Monarchen wurde damit stärker als verfassungsgebundenes Amt gefasst.

Im Mai 1919 beseitigte die Verfassungsänderung das Zensuswahlrecht. Das aktive und passive Wahlrecht galt fortan für luxemburgische Frauen und Männer ab 21 Jahren. Frauen konnten somit nicht nur abstimmen, sondern auch für ein Mandat kandidieren. Noch im selben Jahr nahmen sie an einer Volksabstimmung über die Staatsform und die wirtschaftliche Ausrichtung des Landes sowie an den anschließenden Parlamentswahlen teil. Bei diesen Wahlen zog mit der Sozialistin Marguerite Thomas-Clement erstmals eine Frau in die Abgeordnetenkammer ein.

Großherzog Henri, seit 2000 luxemburgisches Staatsoberhaupt, war an den damaligen Vorgängen nicht beteiligt. Seine Einbeziehung verweist vielmehr auf die heutige konstitutionelle Monarchie und verbindet sie mit der demokratischen Ordnung, deren Grundlagen 1919 neu bestimmt wurden. Der Anlass wurde gewählt, weil die damalige Reform den Kreis der politisch Beteiligten grundlegend erweiterte und insbesondere die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern bei nationalen Wahlen herstellte.

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